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Was tun im Schadenfall?


Juristischer Kundendienst der D.A.S.:

Nehmen Sie unsere Hilfe auch dann in Anspruch, auch wenn Sie einmal der Meinung sind, die Angelegenheit wäre nicht versichert. Machen Sie sich es bitte auch zum Prinzip, einen Schadenfall sofort zu melden, sonst könnten Fristen verstreichen. Hierdurch kann es unmöglich werden, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Da es ja nicht in Ihrem Interesse sein kann, daß jede Sache direkt an das Gericht geht, melden Sie uns diese bitte, bevor Sie einen Anwalt beauftragen. Wir könnten zuvor versuchen zu einem außergerichtlichen Arrangement zu kommen.


Sie können einen Fall folgendermaßen melden:

  • Sie benachrichtigen einen unserer Repräsentanten im Außendienst oder
  • Sie wenden sich direkt vertrauensvoll an unseren juristischen Kundendienst:
    • durch Ihren persönlichen Besuch in unserem Büro
    • telefonisch unter Telefonnummer 45 57 58
    • Sie schreiben uns ein Email oder benutzen untenstehendes Formular









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