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Fußgänger-Rechtsschutz

wenn Sie Schadenersatzforderungen durchsetzen müssen oder einen Verteidiger wegen fahrlässigen Begehens einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat brauchen und zwar als:

  • Fußgänger
  • Radfahrer
  • Fahrgast

bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr

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