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die Kosten und Honorare eines am zuständigen
Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes Ihrer Wahl |
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die Gerichtskosten |
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die Kosten für Zeugen und Sachverständige,
die das Gericht beizieht |
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die Kosten für ein vom Versicherer genehmigtes technisches Gutachten, wenn es bei Kauf, Verkauf oder Reparatur lhrer Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft oder Anhänger Streitigkeiten gibt |
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die Kosten eines im Ausland ansässigen und vom Versicherer beauftragten Sachverständigen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung Ihrer Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft oder Anhänger |
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die Prozeßkosten des Gegners, falls Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind |
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die Kosten des Gerichtsvollziehers |
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die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens |
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die Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil lhr persönliches Erscheinen angeordnet wurde |
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Ob Anwalt oder Gericht, Zeugen oder Sachverständige... die D.A.S. zahlt!
Wußten Sie, wie teuer es werden kann, in einem Prozeß um
sein gutes Recht zu kämpfen? Schon manch einer hat da lieber klein beigegeben, um nicht das finanzielle Risiko
auf sich nehmen zu müssen. Wer will schließlich einen Prozeß aus eigener Tasche finanzieren?
Die D.A.S.
übernimmt die notwendigen Vorschüsse und Kosten je nach
Vertragsart bis zu 50.000 EUR je Rechtsschutzfall. Zusätzlich
stellen wir eine Strafkaution bis zu 10.000 EUR (als zinsloses
Darlehen) zur Verschonung von Strafverfolgungsmaßnahmen (Haft).
Der D.A.S.-Rechtsschutz gilt in ganz Europa und in allen
&Mittelmeeranliegerstaaten.
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