Impressum
Welche Kosten übernehmen wir ?


Die D.A.S. übernimmt:

die Kosten und Honorare eines am zuständigen Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes Ihrer Wahl
die Gerichtskosten
die Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht beizieht
die Kosten für ein vom Versicherer genehmigtes technisches Gutachten, wenn es bei Kauf, Verkauf oder Reparatur lhrer Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft oder Anhänger Streitigkeiten gibt
die Kosten eines im Ausland ansässigen und vom Versicherer beauftragten Sachverständigen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung Ihrer Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft oder Anhänger
die Prozeßkosten des Gegners, falls Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind
die Kosten des Gerichtsvollziehers
die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
die Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil lhr persönliches Erscheinen angeordnet wurde

Ob Anwalt oder Gericht, Zeugen oder Sachverständige... die D.A.S. zahlt!

Wußten Sie, wie teuer es werden kann, in einem Prozeß um sein gutes Recht zu kämpfen? Schon manch einer hat da lieber klein beigegeben, um nicht das finanzielle Risiko auf sich nehmen zu müssen. Wer will schließlich einen Prozeß aus eigener Tasche finanzieren?

Die D.A.S. übernimmt die notwendigen Vorschüsse und Kosten je nach Vertragsart bis zu 50.000 EUR je Rechtsschutzfall. Zusätzlich stellen wir eine Strafkaution bis zu 10.000 EUR (als zinsloses Darlehen) zur Verschonung von Strafverfolgungsmaßnahmen (Haft).

Der D.A.S.-Rechtsschutz gilt in ganz Europa und in allen &Mittelmeeranliegerstaaten.


© 2009 D.A.S. Luxemburg S.A.