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Immobilien-Rechtsschutz

Wer ist geschützt ?
Sie als:
Eigentümer, Mieter der selbstbewohnten Wohnung bzw. des selbstbewohnten Einfamilienhauses.
Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder Nutzungsberechtigter der in der Police oder dem Beiblatt genannten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.

Wie sind Sie geschützt ?
Immobilien-Rechtsschutz









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