Impressum
Angebote


Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Wer ist geschützt ?
Sie, Ihr Ehepartner bzw. Lebensgefährte und die minderjährigen Kinder

  • im privaten Bereich,

  • im beruflichen Bereich als Landwirt und für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten,

  • im Verkehrsbereich,

    • als Eigentümer, Halter, Käufer und Mieter von PKW, Kombi, Krafträdern und land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen,
    • als Fahrer von Fahrzeugen
Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Sie als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.
Volljährige, unverheiratete Kinder sind im privaten Bereich (nicht im Verkehrsbereich) bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Mitversichert sind die in Ihrem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie (nicht im Arbeits-Rechtsschutz gegen Sie).

Wie sind Sie geschützt ?
Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
Verkehrs-Schadenersatz- Rechtsschutz
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im privaten Bereich
Arbeits-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Immobilien-Rechtsschutz
Kraftfahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Führerschein-Rechtsschutz
Fußgänger-Rechtsschutz

© 2009 D.A.S. Luxemburg S.A.