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Wer ist geschützt ? |
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Sie, Ihr Ehepartner bzw. Lebensgefährte und die minderjährigen Kinder
- im privaten Bereich,
- im beruflichen Bereich als Landwirt und für die Ausübung nichtselbständiger
Tätigkeiten,
- im Verkehrsbereich,
- als Eigentümer, Halter, Käufer und Mieter von PKW, Kombi, Krafträdern und
land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen,
- als Fahrer von Fahrzeugen
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Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
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Sie als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.
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Volljährige, unverheiratete Kinder sind im privaten Bereich (nicht im Verkehrsbereich) bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
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Mitversichert sind die in Ihrem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Personen in
Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie (nicht im Arbeits-Rechtsschutz gegen Sie).
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Wie sind Sie geschützt ? |
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Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
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Verkehrs-Schadenersatz- Rechtsschutz
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Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
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Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
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Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im privaten Bereich
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Arbeits-Rechtsschutz
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Sozial-Rechtsschutz
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Beratungs-Rechtsschutz
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Immobilien-Rechtsschutz
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Kraftfahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
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Führerschein-Rechtsschutz
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Fußgänger-Rechtsschutz
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