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Sie, Ihr Ehepartner bzw. Lebensgefährte:
- im privaten Bereich,
- nicht im beruflichen Bereich
- im Verkehrsbereich:
- als Eigentümer und Halter aller auf Sie zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft
sowie Anhänger,
- als Fahrer von Fahrzeugen.
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