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Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Familien und Lebensgemeinschaften

Wer ist geschützt ?
Sie, Ihr Ehepartner bzw. Lebensgefährte und die minderjährigen Kinder
  • im privaten Bereich,
  • im beruflichen Bereich (außer bei selbständiger Tätigkeit),
  • im Verkehrsbereich:
    • als Eigentümer und Halter aller auf Sie zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger,
    • als Käufer und Mieter von Motorfahrzeugenzu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger,
    • als Fahrer von Fahrzeugen
Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Volljährige, unverheiratete Kinder sind im privaten Bereich (nicht im Verkehrsbereich) bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Wie sind Sie geschützt ?
Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
Verkehrs-Schadenersatz- Rechtsschutz
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im privaten Bereich
Arbeits-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Kraftfahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Führerschein-Rechtsschutz
Fußgänger-Rechtsschutz

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