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Wer ist geschützt
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Sie, Ihr Ehepartner bzw. Lebensgefährte und die minderjährigen Kinder
- im
privaten Bereich,
- im
beruflichen Bereich (außer bei selbständiger Tätigkeit),
- im
Verkehrsbereich:
- als
Eigentümer und Halter aller auf Sie zugelassenen Motorfahrzeuge zu
Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger,
- als
Käufer und Mieter von Motorfahrzeugenzu Lande, zu Wasser und in der
Luft sowie Anhänger,
- als
Fahrer von Fahrzeugen
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Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
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Volljährige, unverheiratete Kinder sind im privaten Bereich (nicht im Verkehrsbereich) bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
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Wie sind Sie geschützt ? |
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Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
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Verkehrs-Schadenersatz- Rechtsschutz
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Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
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Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
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Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im privaten Bereich
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Arbeits-Rechtsschutz
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Sozial-Rechtsschutz
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Beratungs-Rechtsschutz
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Kraftfahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
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Führerschein-Rechtsschutz
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Fußgänger-Rechtsschutz
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