Privat- und Berufs-Rechtsschutz (ohne Verkehrsbereich)
Wer ist geschützt ?
Sie, lhr Ehepartner bzw. Lebensgefährte und die minderjährigen Kinder
im privaten Bereich,
im beruflichen Bereich (außer bei selbständiger Tätigkeit)
(nicht als Eigentümer, Halter, Käufer, Mieter und Fahrer von Fahrzeugen).
Volljährige, unverheiratete Kinder sind im privaten Bereich
(nicht im Verkehrsbereich) bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.