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Privat- und Berufs-Rechtsschutz (ohne Verkehrsbereich)

Wer ist geschützt ?
Sie, lhr Ehepartner bzw. Lebensgefährte und die minderjährigen Kinder
  • im privaten Bereich,
  • im beruflichen Bereich (außer bei selbständiger Tätigkeit)
(nicht als Eigentümer, Halter, Käufer, Mieter und Fahrer von Fahrzeugen).
Volljährige, unverheiratete Kinder sind im privaten Bereich (nicht im Verkehrsbereich) bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Wie sind Sie geschützt ?
Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im privaten Bereich
Arbeits-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Fußgänger-Rechtsschutz

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