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Rechtsschutz für Kraftfahrzeughandel, Kfz-Handwerk, Tankstellen oder Fahrschulen

Wer ist geschützt ?
Sie in Ihrer Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich Tätiger
  • im beruflichen Bereich

  • im Verkehrs-Bereich
auch als Eigentümer, Halter, Käufer, Mieter und Fahrer von Fahrzeugen.
Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie (jedoch nicht im Arbeits-Rechtsschutz gegen Sie)

Wie sind Sie geschützt ?
Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Kraftfahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz für die auf Sie zugelassenen Fahrzeuge
Führerschein-Rechtsschutz

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