Rechtsschutzfür Kraftfahrzeughandel, Kfz-Handwerk, Tankstellen oder Fahrschulen
Wer ist geschützt ?
Sie in Ihrer Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich Tätiger
im beruflichen Bereich
im Verkehrs-Bereich
auch als Eigentümer, Halter, Käufer, Mieter und Fahrer von Fahrzeugen.
Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
für Sie (jedoch nicht im Arbeits-Rechtsschutz gegen Sie)