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Wie sind Sie geschützt


Verkehrs-Rechtsschutz

Der Unterschied zum Fahrzeug-Rechtsschutz ist der, daß es sich hier um eine "Vorsorgedeckung" handelt. Sämtliche auf den Versicherungsnehmer zugelassene Fahrzeuge müssen versichert werden. Neu hinzukommende Fahrzeug sind ab ihrer Zulassung automatisch mitversichert!


Wer ist geschützt ?
Sie als:
Eigentümer und Halter aller auf Sie zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger,
Käufer und Mieter (zum vorübergehenden Gebrauch) von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhängern,
Fahrer fremder Fahrzeuge,
berechtigter Fahrer oder Insasse der versicherten Fahrzeuge des Versicherungsnehmers.

Wie sind Sie geschützt ?
Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Kraftfahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Führerschein-Rechtsschutz

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